Der Dienst der KommunionhelferInnen

außerordentlicher Dienst der Laien

Die Kommunionspendung durch Laien ist ein neuer Dienst, der nach dem 2. Vatikanischen Konzil eingeführt wurde. Es ist ein "außerordentlicher" Dienst, zu dem die Bischöfe Laien beauftragen können, "wenn dies zum geistlichen Nutzen der Gläubigen ist und kein Priester, Diakon oder Akolyth verfügbar ist".
(aus: Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe, Studienausgabe. Benzinger/Herder, Einsiedeln-Zürich-Freiburg-Wien 1976, Nr. 17)

Die Beauftragung zur Kommunionhelferin , zum Kommunionhelfer erfolgt in unserer Diözese durch den Bischof und ist zeitlich beschränkt. Durch die Teilnahme an einem Kurs werden die Kommunionhelfer befähigt, diesen Dienst auszuüben. In der Regel werden die KommunionhelferInnen durch den Pfarrer oder den Pfarrgemeinderat vorgeschlagen.