Der Dienst der KommunionhelferInnen
außerordentlicher Dienst der Laien
Die Kommunionspendung durch Laien ist ein neuer Dienst, der nach
dem 2. Vatikanischen Konzil eingeführt wurde. Es ist ein "außerordentlicher"
Dienst, zu dem die Bischöfe Laien beauftragen können, "wenn dies
zum geistlichen Nutzen der Gläubigen ist und kein Priester, Diakon
oder Akolyth verfügbar ist".
(aus: Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb
der Messe, Studienausgabe. Benzinger/Herder, Einsiedeln-Zürich-Freiburg-Wien
1976, Nr. 17)
Die Beauftragung zur Kommunionhelferin , zum Kommunionhelfer erfolgt in unserer Diözese durch den Bischof und ist zeitlich beschränkt. Durch die Teilnahme an einem Kurs werden die Kommunionhelfer befähigt, diesen Dienst auszuüben. In der Regel werden die KommunionhelferInnen durch den Pfarrer oder den Pfarrgemeinderat vorgeschlagen.