Sakrament der Sündenvergebung
Die Beichte ist das Sakrament der Sündenvergebung. In der Beichte bekennt der Gläubige dem Priester (,Beichtvater") seine Sünden. Der Priester wird versuchen, durch geistliche Anregungen und seelsorglichen Rat auf dem Weg der Umkehr, der Besserung oder auch Wiedergutmachung zu helfen. Dazu dient auch eine - heute wohl eher symbolisch zu verstehende- Buße, meist ein Gebet, die der Priester dem Beichtenden, dem "Pönitenten" auferlegt.
Die Beichte schließt mit der "Lossprechung", in der der Priester Kraft seiner Amtsvollmacht im Namen Gottes und im Auftrag der Kirche den Büßenden von der Sünde freispricht. Der Gültigkeit der Beichte vorausgesetz ist erstens die Reue, die Ehrlichkeit des Bekenntnisses und die Bereitschaft, sein Leben zu bessern. Die Reue ist nicht unbedingt ein "Gefühl". Oft wird sich nämlich ein solches Gefühl der Zerknirschung und des Schmerzes nicht einstellen. Vielmehr ist es ein Akt der Einsicht und der Entscheidung. Ebenso verlangt die Ehrlichkeit des Bekenntnisses nicht, dass alles und jedes benannt wird. Vielmehr kommt es auf den Kern des Problems an und auch die Intention des Bekenntnisses. Man kann ja theoretisch "alles sagen", dabei aber das eigentliche Übel geschickt verschleiern. Und schließlich bedeutet die Bereitschaft, sein Leben zu bessern, nicht zugleich auch, dass dies gelingen muss. Hier genügt die ehrliche Absicht und das Bemühen.
Dem Priester ist es aufgetragen, beim Beichthören Takt und Feingefühl
zu zeigen. Er darf die Beichte nicht peinlich gestalten, indem er Erstaunen
zeigt oder Unverständnis oder gar eine Verurteilung, so schwerwiegend
und undenkbar eine Sünde auch sein möge. Niemals dürfe der
Priester Schrecken oder Furcht einschärfen oder unnötige
Nachforschungen in der Privatsphäre anstellen. Auch solle er sich
nie ungeduldig und unter Zeitdruck zeigen. So der Papst Johannes Paul II
im März 1993 (Meldung von KNA).
(entnommen aus den Internetseiten www.autobahnkirche.de - Lexikon)