Sakrament der Taufe

Kindertaufe
Erwachsenentaufe
Patenamt

Kindertaufe

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, brauchen Sie es im Regelfall nur bei dem für Ihren Wohnort/Straße zuständigen Pfarramt zur Taufe anzumelden. Dabei werden Sie zu einem "Taufgespräch" eingeladen, oft zusammen mit anderen Eltern, die ebenfalls ihr Kind in der Gemeinde taufen lassen möchten. Bei diesem Gespräch wird man mit Ihnen über Ihren Glauben sprechen und auch über ihren Wunsch, ihr Kind taufen zu lassen;  außderdem wird man den Ablauf des Taufritus erklären.

Für die Taufe wird vorausgesetzt, daß eine entsprechende religiöse Erziehung gewährleistet ist. Wenn weder ein Elternteil noch sonst ein in der Erziehung des Kindes beteiligte Person dies leisten kann, kann der Pfarrer die Taufe aussetzen, bzw. einen Taufaufschub vorschlagen, bis sich die Situation geändert hat, bzw das Kind alt genug ist und aus eigenem Antrieb die Taufe erbittet. Die Taufe darf nur gespendet werden, wenn es moralisch sicher erscheint, daß das Kind auch in den Glauben hinein erzogen wird.

Die Zugehörigkeit der Eltern zur katholischen Kirche und deren persönliche religiöse Situation ist im Prinzip nicht Vorbedingung einer Taufe. Dieses spezielle Problem ergibt sich lediglich bei der Taufe von noch unmündigen Kleinkindern durch kirchlich und religiös uninteressierte Eltern und wenn zudem auch weder Paten noch  Großeltern in der religiösen Erziehung ersatzweise einspringen können. Die Logik des Taufaufschubes ist hier sicherlich verstehbar.

Vor allem auch im Hinblick auf das zu taufende Kind ist die Frage, inwieweit diesem der Zwiespalt zumutbar ist, der sich zwischen der Lebenspraxis der Eltern auf der einen Seite und dem Anspruch aus dem Religionsunterricht und seiner Gemeindezugehörigkeit auf der anderen Seite ergibt (etwa anläßlich der Erstkommunion).

Voraussetzung der Taufzulassung ist in keinem Fall die kirchliche Heirat der Eltern. Der Pate, der ins Taufbuch eingetragen wird, muss katholisch sein, bei mehreren Paten müssen nicht alle katholisch sein. Der (katholische Haupt-)Pate muss unter Umständen einen Taufschein vorlegen.

Die Taufe des Kindes wird von Pfarrbüro im Familienstammbuch eingetragen. Die Taufe muss nicht in der Heimatgemeinde stattfinden und nicht durch den Heimatpfarrer gespendet werden. Dies kann zum Beispielauch im Krankenhaus oder im Heimatort der Großeltern geschehen.

Die Taufe wird von dort an die zuständige Heimatgemeinde weitergemeldet. Grundsätzlich ist aber eine Tauffeier in der Ortsgemeinde vorzuziehen, da Taufe eben auch ein öffentliches Ereignis ist: Die Pfarrgemeinde erhält ja mit diesem Eintritt ein neues Mitglied. Sie soll und darf daher nicht ausgespart werden bei diesem Sakrament.

Erwachsenentaufe

Die meisten Katholiken (und auch viele Nichtkatholiken) verbinden mit dem Begriff Taufe die Praxis der Kleinkindtaufe. Ursprünglich ist die Taufe ein "Erwachsenensakrament". Der erwachsene Mensch entscheidet sich frei und bewusst für Gott, für die Nachfolge Jesu und die Zugehörigkeit zu seiner christlichen Kirche.

Je mehr sich aber das Christentum ausbreitete und schließlich zur gesellschaftlich dominierenden Religion wurde und je mehr bereits getaufte Erwachsene ihrerseits Kinder bekamen, wuchs das Bedürfnis, auch diese Kinder bereits zu taufen, um ihnen das wertvollste nicht vorzuenthalten, das gläubige Menschen in der Taufe geschenkt erhalten: "Kinder Gottes" zu werden und mit Jesus Christus, dem Auferstandenen, in der Gemeinschaft der Kirche verbunden zu sein. Entsprechend wurde der "Geschenkcharakter" der Taufe betont und der wesentliche Aspekt der bewussten und entschiedenen "Umkehr" auf das Sakrament der Firmung verlagert.

In der Vorbereitung auf die Erwachsenentaufe, dem "Katechumenat", sind heute beide Aspekte gleich wichtig. Daher werden bei der Eingliederung von Erwachsenen in die katholische Kirche alle drei Sakramente der Taufe, Firmung und Eucharistie gefeiert. Eine Praxis wie sie in den orthodoxen Kirchen seit alters her bis heute üblich ist, auch bei der Säuglingstaufe.

Patenamt

Wenn Sie Pate bei einer katholischen Taufe werden wollen, müssen Sie im Regelfall katholisch sein (und dies gegebenenfalls mit  einem Taufschein ausweisen. Den Taufschein erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer eigenen Taufgemeinde; möglicherweise haben Sie aber auch bereits einen Taufbeleg in Ihrem Familienstammbuch bei den Hochzeitsunterlagen). Außerdem müssen Sie älter als 16 Jahre alt sein, und weder durch Lebensführung noch durch kirchliche Strafen (etwa bei Kirchenaustritt) daran gehindert sein, die dem Patenamt eigenen Pflichten zu übernehmen. Wenn Sie als Pate im Taufbuch eingetragen sein werden,  kann dieser Eintrag später nicht mehr gelöscht werden. Es wird sich lohnen auch darüber einmal nachzudenken, was von Ihnen erwartet wird und was Sie vom Patenamt erwarten. Der kirchliche Anspruch an das Patenamt ist recht hoch. In der Praxis sehen nur wenige dies ebenso. Eltern lassen sich nicht in ihre Erziehung hineinreden; im Todesfall entscheidet ein Vormundschaftsgericht über die Zukunft der Kinder; Paten haben da nichts zu suchen; und Paten ihrerseits wollen sich nicht in Familienangelegenheiten einmischen; den Kindern ist spätestens als Jugendliche der Pate - zumindest in seiner kirchlichen Funktion weithin ziemlich gleichgültig. Pate sein ist für viele ein Stück nichtssagenden Brauchtums; eine Gefälligkeit, die man als Freund tut und allemal ein Anlass, nett zu feiern. Nicht auszuschließen ist auch, dass es bestimmte Erwartungen an Geschenkleistungen gibt; hier gibt es regional und traditionell bestimmte Vorstellungen. Vielleicht wird dieser Fragenkomplex durch den Pfarrer in einem Taufgespräch zusammen mit den Eltern und Ihnen angesprochen. Aber auch wenn nicht: Sie sollten sich darüber klar sein, was Sie zu geben im Stand und bereit sind und unter Umständen auch darüber, wofür  Sie sich zu schade sind. Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen "pater", Vater. Ein Pate - und analog die Patin sind so etwas wie elterliche, erwachsene Freunde, die das Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleiten, es unterstützen und dabei auch elterliche Funktionen übernehmen können (zum Beispiel bei der Erziehung helfen. Früher fiel den Paten im Todesfall der Eltern unter Umständen sogar die Sorgepflicht zu. Dies ist heute nicht mehr der Fall). Aus dieser Umschreibung ergeben sich die Voraussetzungen", die die Kirche im Fall der Taufe an das Patenamt stellt.
 
 

(entnommen aus den Internetseiten www.autobahnkirche.de - Lexikon)